Kann und darf ich in einem WISPOL-Funknetzwerk Tauschbörsenprogramme nutzen?
Nein!
Der Anlagenbetreiber hat im Provider-Vertrag jedem Teilnehmer im Funknetzwerk ausdrücklich die Nutzung von Tauschbörsen- und File-Sharing-Programmen untersagt. Die eigentliche Nutzung von File-Sharing-Programmen ist nicht verboten, solange keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Jedoch dient der (in der Regel) kostenlose Austausch von Daten, wie Musik, Videos und sonstiger Programme ausdrücklich der Verletzung von Urheberrechten - ansonsten würde man nicht tauschen, sondern sich die jeweiligen Daten kaufen bzw. kostenpflichtig von entsprechenden Internetseiten downloaden.
Aus diesem Grund hat WISPOL inzwischen umfangreiche Maßnahmen getroffen, die Datenübertragung von File-Sharing-Programmen vom und in das Internet über die gemeinsamen DSL-Anschlüsse zu unterbinden.
Werden dem Anlagenbetreiber Verstößen von Teilnehmer eines WISPOL-Funknetzwerks bekannt, droht dem Teilnnehmer die Drosselung der jeweiligen Bandbreite oder die dauerhafte Sperrung seines Internetzugangs.
Bei einer Urheberrechtsverletzung drohen empfindliche Folgen (zitiert aus irights.inf): „Bietet man trotz des Verbots geschützte Inhalte in einer Tauschbörse an, begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Diese kann sowohl von den Rechtsinhabern (also zivilrechtlich) als auch durch die Staatsanwaltschaft (also strafrechtlich) verfolgt werden. Zum einen kann man vom Rechteinhaber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Dieser Schadensersatz kann dabei sehr hoch sein, denn er hängt meistens von der Zahl der angebotenen Werke ab. Wer also 1.000 Musikstücke - an denen er keine Rechte besitzt - bereitstellt, kann auf 1.000 Mal mehr Schadensersatz verklagt werden als jemand, der nur ein Stück zur Verfügung stellt. Ob und in welcher Höhe dann tatsächlich Schadensersatz gezahlt werden muss, müssen die streitenden Parteien (also Rechteinhaber und Uploader) außergerichtlich klären, oder es wird vor Gericht entschieden. Weiterhin kann jemand, der illegal Werke in Tauschbörsen anbietet, auch zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe (zusätzlich zum Schadenersatz) verurteilt werden.“
Deshalb meine wiederholte Aufforderung und Bitte:
Löschen Sie alle Tauschbörsen-Programme! Nutzemn Sie keine File-Sharing-Programme!
